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Urlaub

Der Erholungsurlaub ist eine wichtige soziale Errungenschaft unserer Gesellschaft und drückt als solche in gleicher Weise die Wertschätzung der abhängig Beschäftigten aus. Urlaub trägt dazu bei, dass die Arbeitskraft langfristig gesund erhalten bleibt. Der Urlaubsanspruch von abhängig Beschäftigten ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) festgelegt. Weitere Festlegungen sind durch den Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben (Arbeitsvertrag) gegeben.